![]() |
||||||||||
![]() |
![]() |
|
||||||||
| Impressum | ||||||||||
Die gssr + kunath Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Köln berät Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten. Unsere Steuerberater und Steuerberaterinnen unterstützen Sie bzw. Ihr Unternehmen im Zusammenhang mit steuerlichen Fragen und erstellt die Bilanzen und Jahresabschlüsse Ihres Unternehmens. Auf Wunsch übernehmen wir die Finanzbuchhaltung (monatlich, quartalsweise oder jährlich) und Lohnbuchhaltung Ihrer Firma. Ihre Fibu wird durch unsere Steuerfachangestellte/n und Steuerfachwirtin betreut.
Unternehmen
Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Beratung in den Bereichen Unternehmenssteuern (Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) Unternehmensumwandlung und Unternehmensnachfolge. Im Bereich Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf optimieren wir für Sie die vertraglichen Gestaltungen. Dabei können wir Sie auch bei der Bestimmung des Wertes Ihres Unternehmens (Stuttgarter Verfahren, Substanzwertverfahren,
Ertragswertverfahren) unterstützen.
Privatpersonen
Für Privatpersonen fertigen wir Einkommensteuererklärungen und beraten bei
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergestaltungen. Auch erstellen wir Ihre Steuererklärungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Software
Unsere Leistung für Sie wird gestützt von moderner Technologie, Software
(Datev) und effizienter Organisation. Auch können wir Sie bei dem Einsatz von Lexware oder Navision unterstützen.
Leistungen im Einzelnen
Im Einzelnen bieten wir folgende Leistungen an:
- Aufstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen, (Jahresabschlüsse und Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen, Einnahmen- / Überschussrechnungen)
- Finanzbuchhaltung (Erstellung der Finanzbuchhaltung, Beratung bei erhaltenen oder von Ihnen erstellten Rechnungen, Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsquittungen,
- Fertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Beratung bei Vorsteuererstattung und Umsatzsteuerzahlung, Erstellung von monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Beratung auf allen Gebieten des Rechnungswesens Beratung im Besteuerungsverfahren und bei Betriebsprüfungen (allgemeine Betriebsprüfung und Umsatzsteuerprüfung, Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung).
Wir beraten Sie auch bei Frage der Umsatzsteuernachschau Steuerplanung, Gestaltungsberatung, Strukturierung und Umstrukturierung von Unternehmensgruppen, Steueroptimierung vor dem Unternehmenskauf oder –verkauf Ausarbeitung von Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung, Schenkungssteuererklärung, Erklärungen zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) Steuerliche Gestaltung von Testamenten und Schenkungen Beratung in Steuerstrafverfahren, bei Steuernacherklärungen und Selbstanzeigen
Aktuelle Urteile zum Steuerrecht:
Anforderungen an die Rechnung eines Unternehmers
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen die Anforderungen an Rechnungen
konkretisiert. Es ist leider nach wie vor so, dass Unternehmer nicht ausreichend
die eingehenden Rechnungen kontrollieren. www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
Fristen für die Steuererklärungen 2008
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 02.01.2008 die Fristen für die
Abgabe der Steuererklärungen, für das Jahr 2008 veröffentlicht.
Weitere Informationen unter www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
BFH-Entscheidung zu Dienstwagenfahrten
Der Bundesfinanzhof hat sich in zwei erfreulichen Entscheidungen vom 04.04.2008 – Aktenzeichen VI R 85/04 und VI R 68/05 auf die Seite der Nutzer von Dienstwagen gestellt. Die sogenannte Ein-Prozent-Regelung (6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) führt neben der Besteuerung von 1 % des Listenpreises des Firmenwagens auch zu einer Besteuerung der Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG).
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
Darlehensverluste gemäß § 17 Abs. 2 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten ansetzen
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 19. August 2008 unter dem Aktenzeichen IX R 63/05 eine Ent-scheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 2005 Aktenzeichen 11 K 2558/04 aus dem Jahre 2005 bestätigt. Weitere Informationen dazu erhalten auf unserem Weblog unter www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
Einkommensteuer / Vorläufige Steuerfestsetzung / Anhängige Musterverfahren
Im Hinblick auf vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Musterver-fahren hat das Bundesfinanzministerium (BMF) gegenüber den obersten Finanzbehörden festgelegt, dass die unten aufgeführten Punkte bezüglich der Einkommensteuer nur vorläufig festzusetzen sind.Weitere Informationen dazu erhalten auf unserem Weblog unter www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
Geländewagen unterliegen der Pkw Kraftfahrzeugsteuer
Der Bundesgerichtshof hat am 01.10.2008 unter Aktenzeichen II R 63/07 entschieden, dass Geländewagen unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung regelmäßig einen Pkw darstellen. Dies hat zur Folge, dass die Besteuerung des Fahrzeugs als Personenkraftwagen gem. § 8 Nr. 1 Kraftfahrtsteuergesetz (KraftStG) nach Hubraum, Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen berechnet wird.Weitere Informationen dazu erhalten auf unserem Weblog unter www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Fortbildung und Werbungskosten
Der BFH musste in seiner Entscheidung vom 140.04.2008, Az. VI R 66/05 entscheiden, ob die Fahrtkosten eines Arbeitnehmers, der neben seiner Vollzeitbeschäftigung eine Fortbildung absolvierte, die Fahrtkosten in diesem Zusammenhang steuerlich unbegrenzt ansetzen konnte. Weitere Informationen dazu erhalten auf unserem Weblog unter www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
Jahressteuergesetz 2009 durch das Kabinett beschlossen
Das Jahressteuergesetz 2009 wurde durch das Kabinett beschlossen. Es werden sicherlich noch Änderungen erfolgen. Vorab werden aber die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Folgenden dargestelllt. Weitere Informationen dazu erhalten auf unserem Weblog unter www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
Änderung des Bilanzrechts beschlossen!
Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Die Reform soll erstmals für Geschäftsjahre gelten, die im Jahre 2009 beginnen. Ob der Entwurf in der jetzigen Fassung unverändert umgesetzt wird, ist erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 abzusehen. Im Vordergrund der Reform steht die Deregulierung und Kostensenkung insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs im Einzelnen erhalten Sie auf unserem Weblog unter www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
Versteuerung des Firmenwagens bei privaten Nutzung
Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Firmenwagen überlässt ist der Wert, der in der privaten Nutzung des Firmenwagens liegt, als sog. geldwerter Vorteil durch den Arbeitnehmer zu versteuern. Weitere Informationen dazu erhalten auf unserem Weblog unter www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat am 28.02.2008 bestätigt, dass eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen nur in Betracht kommt, wenn keine Barzahlung vorliegt. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten auf unserem Weblog unter www.gssr-steuern.de/lawblog/
-----------------------
Unternehmensteuerreform 2008 – Änderungen für den Mittelstand
Zum 01.01.2008 wird die Juli 2007 verabschiedete Unternehmensteuerreform in Kraft treten mit Steuersenkungen, aber auch - im Rahmen der Gegenfinanzierung - mit einigen Steuerbelastungen. Lesen über diese Neuerungen auf unserem Weblog unter www.gssr-steuern.de/lawblog/